Tollwütige Kätzchen aus Marokko

Tollwutrisiko nach einem Aufenthalt in Marokko

Kätzchen BAGEin Tourist aus der Schweiz hat sich möglicherweise während den Ferien in Marokko mit Tollwut angesteckt oder ein Kätzchen, das Träger von Tollwut ist, in die Schweiz eingeführt.

Ein aus Marokko eingeführtes Kätzchen ist am 28. Oktober in Frankreich an den Folgen der Tollwut gestorben.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde informiert, dass sich zwei weitere Kätzchen, möglicherweise aus demselben Wurf, am gleichen Ort in Marokko befanden. Gemäss Aussagen eines Zeugen besteht die Möglichkeit, dass ein Schweizer Bürger am 12. Oktober 2013 am Strand von Aïn Diab in Casablanca, wo die Tiere eingefangen wurden, ebenfalls Kontakt mit den Kätzchen hatte. Ein getigertes und ein weisses Kätzchen wurden eventuell von einer Touristin oder einem Touristen eingesammelt und in die Schweiz gebracht.

Diese Kätzchen waren bereits ansteckend und jeder Kratzer und jeder Biss sowie das Lecken verletzter Haut konnte für die Personen, die mit diesen Tieren in Kontakt waren, ansteckend sein.

Personen, auf welche diese Schilderung zutrifft und die Kontakt zu diesen Kätzchen hatten, sind gebeten, so rasch als möglich ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin und gegebenenfalls ihren Tierarzt oder ihre Tierärztin aufzusuchen oder die Schweizerische Tollwutzentrale in Bern zu benachrichtigen.

Tollwut wird durch ein Virus, das über den Speichel ausgeschieden wird, verursacht. Sobald Symptome auftreten, verläuft Tollwut immer tödlich, sowohl beim Menschen als auch beim Tier. Vor dem Auftreten der Symptome kann Tollwut mit einer Impfung behandelt werden.

Bei infizierten Tieren treten nicht immer sofort erkennbare Symptome auf. Es kann bis zu sechs Monaten dauern, bis die ersten Symptome beobachtet werden. Tiere können aber schon ansteckend sein, bevor irgendein Symptom zu erkennen ist.

Beratung für die betroffenen Personen:
Schweizerische Tollwutzentrale Bern
Telefon 031 631 23 78

Veröffentlicht/aktualisiert: 8.11.2013 2137 Uhr / 12.11.2013 1046 Uhr
Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG